Für Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine 2-tägige Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.
Daher bieten wir eine 1-tägige Auffrischungsschulung am 06.11.2025 an.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit den notwendigen Fortbildungsnachweis für die Aufsichtsbehörden zu erwerben, sondern wir möchten Ihnen zusätzlich möglichst viele nützliche und praktische Tipps mit auf den Weg geben mit praktischen Übungen auf einer Biogasanlage.



