In der TRGS 529 (Technischen Regel für Gefahrstoffe) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber (Biogasanlagenbetreiber) sicherzustellen hat, dass die für die Biogasanlage verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Die TRAS 120 (Technische Regeln für Anlagensicherheit) schreibt die Auffrischung der Fachkunde der für den Biogasbetrieb verantwortlichen Personen ebenfalls vor. Diese Schulung erfüllt die Anforderungen der TRGS 529 und TRAS 120.
Die Schulung richtet sich an alle, welche nachweislich an der »Betreiberqualifikation Biogas (Grundschulung)« teilgenommen haben und einen entsprechenden Kenntnisnachweis abgelegt haben. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird mit einem Abschlusstest (Multiple Choice) geprüft und mit erfolgreichem Bestehen mit einem Zertifikat vom Schulungsverbund Biogas bescheinigt. Das Zertifikat gilt für eine Dauer von 4 Jahren.


