Betreiberqualifikation (AS)

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Informationen zur Schulung

Als Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen. Je Anlage müssen mindestens zwei Personen die u.a. Unterweisungen nachweisen.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.

Daher bieten wir zusätzlich auch eine 1-tägige Auffrischungsschulung am 06.03.2026 an.

Die eintägige Schulung hat folgende Inhalte:

TRSG 529 „Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas“
TRAS 120 „Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen

Präsenz-Schulung

Für diese Schulung ist die persönliche Anwesenheit am Schulungsort notwendig. Der Schulungsort ist:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Helene-Künne-Allee 5
38122 Braunschweig

Kosten

210,00 Euro + 20,00 Euro Prüfungsgebühr

Zusammenfassung

Start:06.03.2026 - 09:00 Uhr
Ende:06.03.2026 - 17:00 Uhr
Präsenz-Schulung
230,00 €

Kontakt

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Dr.-Horstmann-Str. 7
26871 Aschendorf