Betreiberqualifikation Auffrischungsschulung - Fachkunde Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
Zur Gewährleistung der Sicherheit von Biogasanlagen schreibt die TRGS 529 vor, dass der Betreiber mindestens zwei fachkundige Personen für den Anlagenbetrieb benennt. Diese müssen ihre Fachkunde durch geeignete Fortbildungen in Abständen von höchstens vier Jahren auffrischen. Die angebotene zweitägige Schulung „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen“ nach TRGS 529 entspricht zudem den Anforderungen der TRAS 120 an die Fachkunde von Personen, die Biogaserzeugungsanlagen betreiben. Sie richtet sich bsonders Betreiber und Betreiberinnen, die noch keinerlei Schulungen nach TRGS 529 absolviert haben.
Nach der Begrüßung und einer kurzen Vorstellungsrunde werden folgende Inhalte vermittelt: • Aktuelle rechtliche Entwicklungen (AwSV, GefStV, ArbSichV, …) • Aktuelle Arbeitshilfen und Merkblätter des Fachverbandes Biogas • Anforderungen aus der TRAS 120 • Best Practice – aus der Praxis für die Praxis (Schadensfälle, Instandhaltung, besondere Betriebszustände)
Zum Abschluss des 2-tätigen Seminars wird der Unterrichtsinhalt mit einem 30‑minütigen Kenntnisnachweis überprüft. Nach Auswertung durch den Schulungsverbund Biogas erhalten die Teilnehmenden bei Bestehen ein Zertifikat.


